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Vererbte Immobilie:
was Sie dringend beim Erbe beachten sollten!

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 250 Milliarden Euro Vermögen vererbt. In fast jedem zweiten Erbfall sind Immobilien mit im Spiel. Eine geerbte Immobilie ist keineswegs immer ein Segen, nicht selten wird sie als Last empfunden, von der man sich möglichst schnell wieder trennen will. Jedenfalls sind einige Dinge zu beachten. Mehr zum Immmobilien-Erbe erfahren Sie hier.

Eine geerbte Immobilie kann selbst bewohnt, verkauft oder vermietet werden. Welche Option am sinnvollsten ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Vielfach besteht der Wunsch, das Objekt zu verkaufen, weil bereits selbst genutztes Wohneigentum vorhanden ist oder die Immobilie für hinterbliebene Erben zu groß geworden ist. Häufig wird auch der Vermietungsaufwand gescheut, gerade wenn größere Renovierungen oder Umbauten erforderlich sind.

Verkauf, Erbe und Erbschaftsteuer

Beim möglichen Verkauf sind auch erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten. Bei größeren Erbmassen kann die Erbschaftsteuer vermieden werden, wenn die geerbte Immobilie erst einmal selbst bewohnt wird. Hier gilt nämlich eine steuerliche Sonderregelung. Hat der Verstorbene bis zu seinem Tod das Haus persönlich genutzt und wohnt der Ehepartner oder ein Kind als Erbe anschließend selbst mindestens zehn Jahre weiter in dem Objekt, fällt beim Verkauf keine Erbschaftsteuer an – selbst wenn dies wegen Überschreitens der steuerlichen Freibeträge eigentlich angezeigt wäre.

Wird die Frist nicht eingehalten, ist unter Umständen rückwirkend Erbschaftsteuer zu zahlen. Steuerfrei bleiben bei Kindeserben Immobilien mit einer Wohnfläche bis zu 200 Quadratmetern.

Vermietung bei Erbe muss sich rechnen

Die Vermietung ist ein Rechenexempel. Sie lohnt sich nur dann, wenn die zu erwartenden Mieterträge nach Abzug der Kosten für die Bewirtschaftung und Verwaltung mindestens ausreichen, die laufende Instandhaltung zu finanzieren. Außerdem sollte schon ein gewisser positiver Reinertrag verbleiben. Das ist gerade bei älteren Immobilien oft nicht gegeben. Die Hoffnung auf Wertsteigerungen im Zeitablauf und einen späteren Verkauf mit Gewinn kann sich erfüllen, muss es aber nicht. Unter diesem Aspekt alleine sollte die Vermietung jedenfalls nicht erfolgen. Sie können die Vermietung selbst in die Hand nehmen – was immer Zeit und Aufwand bedeutet – oder sie an eine professionelle Hausverwaltung übergeben.

Häufig schwierig – die Erbengemeinschaft

Eine besonderes Thema sind Erbengemeinschaften. Es kommt häufig vor, dass mehrere Hinterbliebene ein Objekt gemeinsam erben. Die Erben können dann nur gemeinschaftlich über das Haus verfügen. Jeder Erbe ist aber berechtigt, die Erbauseinandersetzung zu verlangen – das heißt die Herausgabe seines Anteils aus dem Nachlass. Da eine geerbte Immobilie nicht physisch aufgeteilt werden kann, funktioniert das üblicherweise nur durch den Verkauf des Objektes. Der Verkauf ist meist auch angezeigt, wenn sich Erben nicht über die weitere Verwendung einigen können. Auseinandersetzungen unter Erbengemeinschaften können sehr langwierig sein und letztlich zu Lasten aller Beteiligten gehen. Die Veräußerung ist ein probates Mittel zur Konfliktlösung.

Heinrichs Immobilien – die beste Lösung für Ihr Objekt

Wir kennen aus langjähriger Erfahrung die vielfältigen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit geerbten Immobilien stellen. Heinrichs Immobilien steht Ihnen daher mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, wie Sie am besten mit Ihrem Erbe weiter verfahren. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vermarktung des Objektes für Sie – egal, ob Sie vermieten oder verkaufen wollen.