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Immobilienratgeber

für Erbschaft,
Scheidung und
zweite Lebenshälfte

Eine Immobilie ist immer eine gute Entscheidung, wenn es um Vermögensbildung und Vorsorge geht. Allerdings löst Immobilieneigentum stets auch Regelungsbedarf aus. Welchen, hängt von der Lebenssituation, zum Teil auch von bestimmten Lebensereignissen ab. Heinrichs Immobilien bietet hierfür verschiedene Immobilienratgeber, die Sie kostenfrei bestellen können.

Mit unseren Informationen erhalten Sie einen guten Überblick, was Sie in der jeweiligen Situation beachten sollten, außerdem viele praktische Tipps, Hinweise und Ratschläge für den richtigen Umgang mit Immobilienvermögen. Die Immobilienratgeber stellen wir an dieser Stelle kurz vor.

In Deutschland wird etwa jede dritte Ehe geschieden, pro Jahr gibt es rund 150.000 Scheidungen. In vielen Verfahren geht es auch um Immobilienvermögen. Es ist Teil der Vermögensauseinandersetzung und wird beim sogenannten Zugewinnausgleich berücksichtigt. Oft wurde ein Objekt gemeinsam während der Ehe erworben, manchmal auch bereits in die Ehe eingebracht. Das macht einen Unterschied. Häufig laufen noch Finanzierungen. Diese sind im Verfahren ebenfalls mit zu berücksichtigen.

Bei einer Scheidung soll alles möglichst gerecht aufgeteilt werden. Das Problem ist: Immobilienvermögen ist schwer teilbar. Vielfach bleibt nur der Verkauf, um einen Ausgleich durchzuführen und finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Aber auch wenn ein Partner das Objekt behält, ist etliches zu regeln. Das gilt sowohl für selbst genutzte Objekte, als auch für Immobilien als Kapitalanlage. Der Immobilienratgeber „Immobilie in der Scheidung“ geht auf verschiedene Fallkonstellationen ein und gibt „für den Fall des Falles“ gute Ratschläge.

Eine Immobilie zu erben, bedeutet nicht immer reine Freude – nicht nur, weil Eigentum verpflichtet. Fällt das Objekt an eine Erbengemeinschaft, sind Streitigkeiten oft vorprogrammiert. Denn die Erben können nur gemeinsam entscheiden und handeln. Schwierig wenn unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen bestehen. Nicht selten endet die Erbauseinandersetzung vor Gericht und Familienbande zerbrechen an dem Streit.

Der kluge Erblasser baut vor und regelt sein Erbe im Vorfeld so, dass es später nicht zum Streit kommt. Das Erbrecht ist allerdings komplex. Wer Regelungen ohne fachkundige Unterstützung trifft, erreicht oft das Gegenteil des eigentlich Gewollten. Was passiert im Todesfall mit meinem Immobilienvermögen? Was muss ich als Erbe oder Erblasser beachten? Wie lässt sich die Erbschaft bei Immobilienvermögen am besten regeln? Diese und andere Fragen bei vererbten oder geerbten Immobilien behandelt unser Immobilienratgeber „Immobilie in der Erbschaft“. Ein guter Einstieg, wenn Immobilien-Erbe für Sie ein Thema ist.

Immobilieneigentum ist eine gute Altersvorsorge – ersparte Miete oder Mieteinnahmen im Alter wirken wie eine zweite Rente. Trotzdem sollte man sich in der zweiten Lebenshälfte – gerade als Ruheständler – über seine Immobilie Gedanken machen. Vielfach empfiehlt sich ein altersgerechter Umbau. Instandhaltung und Pflege des Objektes werden mit fortschreitendem Alter mühsamer. Brauche ich überhaupt noch so viel Wohnraum und was soll geschehen, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Immobilie zu bewohnen? Wichtige Fragen, die Antworten brauchen!

Ihnen gehört eine Immobilie, Sie beziehen aber nur eine schmale Rente? Dann kann der Verkauf mit Kaufpreis-Verrentung und Nießbrauchsrecht eine bedenkenswerte Option zur Rentenaufbesserung sein, ohne das Wohnen zu Hause aufgeben zu müssen. Die eigene Immobilie aktiv für finanzielle Sicherheit im Alter und ein gutes Leben einzusetzen, ist immer eine gute Idee. Auch darauf geht unser Immobilienratgeber „Immobilie in der zweiten Lebenshälfte“ ein. Er bietet einen ausgezeichneten Überblick mit vielen interessanten Informationen.

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Den für Ihr Anliegen passenden Immobilienratgeber können Sie ganz einfach hier bestellen. Name und Adresse angeben sowie den gewünschten Ratgeber nennen. Wir senden Ihnen die Broschüre dann umgehend zu – selbstverständlich kostenlos. Sie benötigen noch mehr Informationen? Sie wünschen kompetenten Rat rund um Immobilieneigentum? Es gibt noch ein anderes Immobilien-Thema, das Sie beschäftigt? Kein Problem – die Experten von Heinrichs Immobilien stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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