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Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten

Alle zwei Jahre, teilweise jedes Jahr, veröffentlichen die Landkreise und Städte Ihre Bodenrichtwertkarten. Hier werden die Grundstückswerte eines bestimmten Umfanges dargestellt.

Verkäufer von Grundstücken suchen häufig nach möglichst objektiven Wertmaßstäben und -verfahren, um den Wert eines Grundstücks beurteilen zu können. Denn schließlich soll eine realistische Grundlage für Kaufpreisverhandlungen gefunden werden. In diesem Zusammenhang spielen Bodenrichtwerte eine Rolle.

Bodenrichtwert/e: durchschnittlicher Lagewert

Wenn sich der Wert eines Grundstücks nicht nach dem üblichen Vergleichswertverfahren ermitteln lässt, kommen hilfsweise Bodenrichtwerte zum Einsatz. Der Bodenrichtwert ist ein Begriff des deutschen Baurechts, Rechtsgrundlage bildet das Baugesetzbuch (§ 196 BauGB). Danach handelt es sich um einen amtlich ermittelten durchnittlichen Lagewert für Grundstücke unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungszustands. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein unbebautes Grundstück. Basis für die Wertermittlung bilden Kaufpreissammlungen aus Grundstücksgeschäften, die von den amtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt und immer wieder aktualisiert werden. Die im Bundesgebiet flächendeckend arbeitenden Gutachterausschüsse berechnen mindestens alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte neu.

Auskünfte: in München kostenpflichtig

Bodenrichtwerte werden immer für eine bestimmte Bodenrichtwertzone ermittelt. Sie bezeichnet ein Gebiet (Straße, Straßenzüge, Stadtteil, Ortsteil, Ort) mit einheitlichen Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte werden veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Publikation erfolgt in Form von Bodenrichtwert/e-Karten oder -Tabellen. Die Karten bzw. Auskünfte über Bodenrichtwerte sind bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhältlich. Teilweise werden sie auch im Internet veröffentlicht. Für München ist der ‚Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München zuständig. Er stellt Bodenrichtwertkarten und -auskünfte gegen Gebühr zur Verfügung. Auskünfte kosten 30,- Euro pro Richtwert, für einen kompletten Kartensatz werden 600,- Euro berechnet.

Weitere Faktoren bei der Bewertung berücksichtigen

Was sagen Bodenrichtwerte für die Bewertung von Grundstücken aus? Grundsätzlich handelt es sich um ein Hilfskonstrukt für die Bewertung. Bodenrichtwerte stellen nicht zwangsläufig Verkehrswerte dar. Wenn das zu bewertende Grundstück nach Art und Umfang der baulichen Nutzung, der Qualität und dem Erschließungszustand von dem Richtwertgrundstück deutlich abweicht, müssen diese wertbestimmenden Faktoren zusätzlich geschätzt und mit berücksichtigt werden. Der tatsächliche Wert eines Grundstücks hängt daher immer von den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Der Bodenrichtwert kann in diesem Sinne nur eine ungefähre Orientierung für den Wertansatz bieten.

Makler hilft Ihnen weiter

Wenn Sie wissen wollen, was ein Grundstück tatsächlich wert ist, kann Ihnen auch ein kompetenter Immobilienmakler weiterhelfen. Er kennt in der Regel die Marktverhältnisse vor Ort genau und kann Ihnen qualifizierte Auskunft geben – zum Beispiel, wenn es darum geht, die Besonderheiten bei Ihrem Grundstück zu bewerten. In der Regel verfügen Makler auch über die aktuellen Bodenrichtwert/e-Karten. Sie müssen also keine kostenpflichtige Auskunft einholen oder sich das teure Kartenwerk besorgen.

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