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Insolvenzimmobilien freihändig verwerten – Masse maximieren
Für Insolvenzverwalter und Gläubiger übernehmen wir über unsere Spezialmarke IVreal die vollständige freihändige Verwertung von Insolvenzobjekten: §159-konform, haftungssicher und mit nachweislich höherem Erlös gegenüber der Zwangsversteigerung – im Schnitt +34 % Mehrerlös bei rund 7 Monaten Vermarktungsdauer statt 22+ Monaten ZV.
- Mehrerlös
- +34 % ggü. ZV im Schnitt
- Vermarktung
- ~7 Monate statt 22+
- §160-Beschluss
- digital in 2–4 Tagen
- Zulassung
- §34c GewO · LRA Freising
Warum die freihändige Verwertung der bessere Weg ist
Haftungsrisiko §60 InsO
Ein Insolvenzverwalter haftet persönlich, wenn Massegegenstände unter Wert veräußert werden oder nicht der bestmögliche Verwertungsweg gewählt wird (BGH IX ZR 101/09). Ein dokumentiertes Bieterverfahren schützt.
Zwangsversteigerung vernichtet Wert
ZV-Erlöse liegen regelmäßig deutlich unter Marktwert, das Verfahren dauert 22+ Monate und bindet Ressourcen. Die freihändige Verwertung erzielt im Schnitt +34 % Mehrerlös – in rund 7 Monaten.
Dokumentationspflichten
Von der §159-konformen Bewertung über den §160-Beschluss bis zur §66-fähigen Schlussrechnung: Jeder Schritt muss revisionssicher dokumentiert sein. Genau dafür ist unser Prozess gebaut.
Ablauf einer freihändigen Verwertung – 6 Phasen, vollständig dokumentiert
Erstgespräch & Beauftragung
Objektanalyse, Verwertungsstrategie und Mandatsvereinbarung – abgestimmt mit dem Gläubigerausschuss (Woche 1).
Bewertung & Vermarktung
§159-konformes Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige, dann professionelle Vermarktung mit strukturiertem, protokolliertem Bieterverfahren (Woche 2–16).
GA-Beschluss §160
Digitaler Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses – revisionssicher protokolliert, in der Regel innerhalb von 2–4 Tagen.
Beurkundung & Abwicklung
Kaufvertragsgestaltung, notarielle Beurkundung, Übergabe, Grundbuchänderung und vollständige Dokumentation für die §66-Schlussrechnung (bis Woche 28).
Eine Marke von Heinrichs Immobilien
Strukturierte Verwertung von Immobilien aus Insolvenzverfahren im Auftrag von Insolvenzverwaltern und Gläubigern – marktgerecht statt unter Wert.
Wissen zur Immobilien-Verwertung im Insolvenzverfahren
Aus der Verkaufspraxis · kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung
Marktgerechte Bewertung
§159-konformes Wertgutachten durch zertifizierte Sachverständige als objektive Grundlage jeder Verwertungsentscheidung – und als Haftungsschutz für den Verwalter.
Transparentes Bieterverfahren
Strukturierter Verkaufsprozess mit dokumentiertem Bieterverfahren: Jedes Gebot wird protokolliert und ist nachvollziehbar – die Basis für den Nachweis des bestmöglichen Erlöses.
Digitales Verwalter-Portal
Live-Dashboard mit 14-Schritte-Tracking, sicherem Chat, Dokumentenverwaltung, Audit-Log und PDF-Export – jeder Verfahrensschritt jederzeit transparent.
Teilungsversteigerung vermeiden
Auch bei Erbengemeinschaften und Scheidungsimmobilien gilt: Der freihändige Verkauf erzielt fast immer mehr als die Teilungsversteigerung – wir moderieren zwischen den Parteien.
GwG-konforme Abwicklung
Geldwäscheprüfung, Käufer-Identifikation und lückenlose Dokumentation gehören bei uns zum Standard – wichtig für Verwalter und Gläubiger gleichermaßen.
Belastete Objekte & Sondersituationen
Grundschulden, Nießbrauch, Mietverhältnisse oder Sanierungsstau: Wir kennen die Besonderheiten belasteter Objekte und kalkulieren sie realistisch in die Vermarktung ein.
Kostenloser Leitfaden
Verwertungsvergleich: Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung
Sie sind Insolvenzverwalter, Gläubiger oder Teil einer Erbengemeinschaft? Wir kalkulieren Ihren konkreten Fall: erwarteter Erlös, Zeitachse und Kosten beider Wege – nachvollziehbar aufbereitet als Entscheidungsgrundlage.
- Persönlich zusammengestellt von Andreas Heinrichs
- Kostenlos und unverbindlich per E-Mail
- Ihre Daten bleiben bei uns – keine Weitergabe
Fordern Sie den Leitfaden über das Formular an – wir senden ihn Ihnen persönlich zu und beantworten erste Fragen gleich mit.
Häufige Fragen
Allgemeine Informationen aus der Vermarktungspraxis – kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.
Lieber direkt sprechen?
Andreas Heinrichs ist persönlich erreichbar – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Insolvenzobjekt zu verwerten?
Wir melden uns innerhalb eines Werktags – §159-konform, haftungssicher, diskret.