Kauf
Besitz, Nutzen und Lasten
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Mit dem Besitzübergang gehen „Nutzen und Lasten“ auf den Käufer über: Ihm stehen ab dann Mieterträge zu, im Gegenzug trägt er Grundsteuer, Abgaben, Versicherung und das Risiko für Schäden am Gebäude. Der genaue Stichtag wird im notariellen Kaufvertrag geregelt – meist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung.
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