Agrar & Flächen
Grundstücksverkehrsgesetz
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist genehmigungspflichtig (Grundstücksverkehrsgesetz) – in Bayern zuständig sind die Landratsämter. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der Verkauf zu einer ungesunden Bodenverteilung führt; zudem hat die Siedlungsbehörde ein Vorkaufsrecht zugunsten von Landwirten. Für Hofstellen und Flächen empfiehlt sich deshalb ein Makler mit Agrar-Erfahrung.
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