Steuern
Grundsteuer (Reform 2025)
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht berechnet. Bayern nutzt ein reines Flächenmodell: Entscheidend sind Grundstücks- und Gebäudefläche mal Äquivalenzzahlen mal Hebesatz der Gemeinde – der Immobilienwert spielt anders als im Bundesmodell keine Rolle. Die Grundsteuer trägt der Eigentümer, kann sie aber als Betriebskosten auf Mieter umlegen.
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