Eigentumswohnung (WEG)
Sondereigentum
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Sondereigentum ist der Teil einer Eigentumswohnung, der dem Eigentümer allein gehört: die Räume der Wohnung samt Innenausbau, nicht aber tragende Wände, Fenster außen oder Versorgungsleitungen – die gehören zum Gemeinschaftseigentum. Was wozu zählt, regeln WEG-Gesetz und Teilungserklärung. Die Abgrenzung entscheidet, wer bei Reparaturen zahlt.
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