Heinrichs Immobilien – Wohnen
Eigentumswohnung (WEG)

Sondereigentum

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Sondereigentum ist der Teil einer Eigentumswohnung, der dem Eigentümer allein gehört: die Räume der Wohnung samt Innenausbau, nicht aber tragende Wände, Fenster außen oder Versorgungsleitungen – die gehören zum Gemeinschaftseigentum. Was wozu zählt, regeln WEG-Gesetz und Teilungserklärung. Die Abgrenzung entscheidet, wer bei Reparaturen zahlt.

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