Heinrichs Immobilien – Wohnen
Eigentumswohnung (WEG)

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die WEG ist die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer eines Objekts und seit der Reform 2020 voll rechtsfähig. Sie entscheidet in der Eigentümerversammlung per Beschluss über Verwaltung und Erhaltung – seit 2020 genügt für viele Maßnahmen die einfache Mehrheit, auch für bauliche Veränderungen. Verwaltung und Beschluss-Sammlung führt der WEG-Verwalter; Eigentümer haben Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.

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