Heinrichs Immobilien – Wohnen
Finanzierung

Zweckerklärung (Sicherungsabrede)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Zweckerklärung verbindet die abstrakte Grundschuld mit dem konkreten Kredit: Sie legt fest, welche Forderungen die Grundschuld absichert. Wichtig ist die enge Fassung („nur dieses Darlehen“) statt einer weiten Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen – besonders, wenn die Grundschuld auch fremde Schulden (z. B. des Ehepartners) sichern soll.

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