Heinrichs Immobilien – Wohnen

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Erbschaftsteuer-Indikation

Was käme steuerlich ungefähr auf Sie zu? Mit Verkehrswert, Erbanteil und Verwandtschaftsgrad erhalten Sie eine erste Größenordnung – inklusive Ihres persönlichen Freibetrags.

Ihr Verhältnis zur verstorbenen Person

Steuer-Indikation

ca. 60.000 €

  • Ihr Erwerb gesamt800.000 €
  • Persönlicher Freibetrag400.000 €
  • Steuerpflichtiger Erwerb400.000 €
  • Steuersatz (Klasse I)15 %
Der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert ist oft höher als der echte Marktwert. Ein belegter niedrigerer Verkehrswert (§ 198 BewG) kann die Steuer spürbar senken – genau hier hilft unsere marktbasierte Werteinschätzung.

Vertiefung: Alle Wege für Erben – behalten, vermieten, verkaufen, auszahlen – finden Sie in unserer Themen-Welt Erbimmobilie.

Der Hebel liegt im richtigen Verkehrswert.

Setzt das Finanzamt zu hoch an, zahlen Sie zu viel. Unsere marktbasierte Werteinschätzung liefert die Grundlage – und wenn Sie verkaufen möchten, begleiten wir die Erbengemeinschaft neutral.

Stark vereinfachte Indikation (ohne Härteausgleich, Familienheim-Befreiung §13 ErbStG, Pflege-/Versorgungsfreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten). Keine Steuerberatung – bitte ziehen Sie für verbindliche Aussagen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzu.

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