Heinrichs Immobilien – Wohnen

Rechner & Tools

Nießbrauch-Wertermittlung

Verkaufen und trotzdem wohnen bleiben: Der Rechner ermittelt mit den amtlichen Vervielfältigern, was Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht wert ist – und welcher Verkaufserlös bei einer Immobilienverrentung rechnerisch übrig bleibt.

Wer soll das Nießbrauchrecht erhalten?

Nutzungsberechtigte Person

Berücksichtigt werden Alter von 50 bis 100 Jahren.

Nießbrauch-Indikation

ca. 206.851 €

Wert des lebenslangen Nießbrauchrechts

  • Jahresmietwert (geschätzt)19.800 €
  • Statistische Lebenserwartung15,3 Jahre
  • Amtlicher Vervielfältiger10,447
  • Verkehrswert (unbelastet)600.000 €
  • Rechnerischer Wert bei Verkauf mit Nießbrauchca. 393.149 €
Berechnung nach § 14 BewG mit den amtlichen Vervielfältigern (BMF-Schreiben vom 21.10.2025 · Sterbetafel 2022/2024 · gültig ab 1.1.2026). Marktpreise für verrentete Immobilien können davon abweichen; der Mietwert wurde mit 3,3 % Bruttomietrendite geschätzt.

Was ist ein Nießbrauch – kurz erklärt

Beim Verkauf mit Nießbrauch übertragen Sie das Eigentum an Ihrer Immobilie, behalten aber das lebenslange Recht, sie zu bewohnen oder zu vermieten – eingetragen an erster Rangstelle im Grundbuch. Der Käufer zahlt dafür weniger als den vollen Verkehrswert: Der Abschlag entspricht dem Wert Ihres Nutzungsrechts. Genau diesen Wert ermittelt der Rechner – mit derselben amtlichen Methode, die auch Finanzämter verwenden (Jahresmietwert × Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht).

Wann sich Nießbrauch lohnt

  • Sie bleiben lebenslang in Ihrem Zuhause – grundbuchlich abgesichert an erster Rangstelle
  • Sofortige Liquidität aus der Immobilie, ohne Kredit und ohne Umzug
  • Vermietung bleibt möglich: Beim Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie sogar vermieten
  • Instandhaltungslast lässt sich vertraglich fair verteilen

Was Sie bedenken sollten

  • Der Verkaufserlös liegt deutlich unter dem unbelasteten Verkehrswert
  • Kleinerer Käuferkreis – meist Kapitalanleger mit langem Anlagehorizont
  • Spätere Änderungen (z. B. Umzug ins Pflegeheim) müssen vertraglich sauber geregelt sein
  • Steuerliche und rechtliche Details erfordern fachkundige Begleitung (Notar, ggf. Steuerberater)

Vertiefung: Leibrente, Wohnrecht und Nießbrauch im Vergleich finden Sie in unserer Themen-Welt Immobilienverrentung.

Verrentung ist Vertrauenssache – rechnen wir gemeinsam.

Wir ermitteln den echten Marktwert Ihrer Immobilie, erklären Nießbrauch, Wohnrecht und Leibrente neutral – und Sie entscheiden in Ruhe, ob eine Verrentung für Sie passt.

Vereinfachte Indikation nach § 14 BewG (amtliche Vervielfältiger, Sterbetafel 2022/2024). Tatsächliche Marktpreise, individuelle Vertragsgestaltung (Wohnrecht statt Nießbrauch, Rentenzahlung, Instandhaltung) und steuerliche Folgen können abweichen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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