Heinrichs Immobilien – Wohnen
Steuern

AfA (Absetzung für Abnutzung)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die AfA ist die steuerliche Abschreibung von Gebäuden bei Vermietung: Der Gebäudewert (ohne Grundstück) wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben – regulär 2 % pro Jahr, bei Fertigstellung ab 2023 sogar 3 %. Für neue Mietwohnungen gibt es zeitweise zusätzlich eine degressive AfA von 5 % sowie Sonderabschreibungen (z. B. für KfW-40-QNG-Neubauten). Für Kapitalanleger ist die AfA ein zentraler Renditehebel.

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