Steuern
Grunderwerbsteuer
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an – in Bayern mit 3,5 % des Kaufpreises der bundesweit niedrigste Satz. Steuerfrei sind u. a. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung sowie Verkäufe zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt erst, wenn das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.
Weitere Begriffe aus „Steuern“
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.
4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt