Bauen & Energie
Energieausweis
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Neuvermietung Pflicht: Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und schon im Inserat sind Energiekennwerte anzugeben – sonst drohen Bußgelder. Es gibt den Verbrauchsausweis (aus realen Verbräuchen) und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis (aus der Gebäudesubstanz berechnet). Ausweise gelten zehn Jahre.
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