Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Das GEG hat 2020 die EnEV abgelöst und regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizungen. Seit der Novelle 2024 gilt schrittweise die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel für neue Heizungen, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung; Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Beim Eigentümerwechsel bestehen Nachrüstpflichten, z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke – wichtig für jede Kaufkalkulation.

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