Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

Bauträger / MaBV

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Ein Bauträger errichtet Immobilien auf eigenes Risiko und verkauft sie – meist schon während der Bauphase. Der Käufer zahlt nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in gesetzlich gedeckelten Raten nach Baufortschritt, z. B. nach Rohbau, Fenstereinbau und Bezugsfertigkeit. Für Mängel haftet der Bauträger fünf Jahre ab Abnahme.

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