Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

Wohnfläche

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung berechnet: Flächen unter Dachschrägen zählen zwischen 1 und 2 Metern Höhe nur zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht; Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel. Abweichungen von mehr als 10 % zur vertraglichen Angabe berechtigen Mieter zur Mietminderung. Beim Verkauf gilt: lieber exakt aufmessen (lassen) als schätzen – die Wohnfläche ist einer der größten Preishebel.

Weitere Begriffe aus „Bauen & Energie

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.

4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt
Anrufen Kostenlos bewerten