Recht & Notar
Baulast / Grunddienstbarkeit
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsicht zu einem Tun oder Unterlassen, z. B. eine Abstandsfläche für den Nachbarn zu übernehmen. Besonderheit in Bayern: Es gibt kein Baulastenverzeichnis – vergleichbare Sicherungen laufen hier über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch. Beim Kauf sollten deshalb immer Abteilung II des Grundbuchs und die Bauakte geprüft werden.
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