Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Dienstbarkeiten

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Dienstbarkeiten sind im Grundbuch (Abteilung II) eingetragene Nutzungsrechte Dritter an einem Grundstück. Die wichtigsten Formen: Grunddienstbarkeiten (z. B. Wege- und Leitungsrechte zugunsten des Nachbargrundstücks), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wohnungsrecht) und der Nießbrauch als umfassendstes Nutzungsrecht. Sie mindern je nach Ausgestaltung den Verkehrswert und sollten vor jedem Kauf geprüft werden.

Weitere Begriffe aus „Recht & Notar

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.

4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt
Anrufen Kostenlos bewerten