Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

Geschossfläche (GF / GFZ)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes (§ 20 BauNVO). Die Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan begrenzt, wie viel Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück gebaut werden darf – GFZ 0,8 bedeutet: maximal 800 m² Geschossfläche auf 1.000 m² Grundstück. Für Grundstückswerte ist die zulässige GFZ ein zentraler Faktor.

Weitere Begriffe aus „Bauen & Energie

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.

4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt
Anrufen Kostenlos bewerten