Bauen & Energie
Geschossfläche (GF / GFZ)
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse eines Gebäudes (§ 20 BauNVO). Die Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan begrenzt, wie viel Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück gebaut werden darf – GFZ 0,8 bedeutet: maximal 800 m² Geschossfläche auf 1.000 m² Grundstück. Für Grundstückswerte ist die zulässige GFZ ein zentraler Faktor.
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