Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Grundbuch

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke: Bestandsverzeichnis (Lage, Größe), Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten wie Wegerechte, Wohnrechte, Vormerkungen) und Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken). Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – Eigentümer, Kaufinteressenten mit Vollmacht, Notare. Vor jedem Kauf gehört ein aktueller Grundbuchauszug zur Pflichtlektüre.

Weitere Begriffe aus „Recht & Notar

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.

4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt
Anrufen Kostenlos bewerten