Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

Grundflächenzahl (GRZ)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf (§ 19 BauNVO): GRZ 0,4 bedeutet 40 % der Grundstücksfläche. Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten dürfen die GRZ in Grenzen überschreiten. Zusammen mit GFZ und Baugrenzen bestimmt die GRZ maßgeblich, was ein Grundstück wirtschaftlich „kann“ – und damit seinen Wert.

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