Heinrichs Immobilien – Wohnen
Miete & Vermietung

Betriebskosten / Nebenkosten

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Betriebskosten sind die laufenden Kosten einer Immobilie, die der Vermieter nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieter umlegen darf – etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Voraussetzung ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

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