Heinrichs Immobilien – Wohnen
Miete & Vermietung

Kaution (Mietsicherheit)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und ist in bis zu drei Monatsraten zahlbar. Der Vermieter muss sie getrennt vom eigenen Vermögen insolvenzsicher anlegen. Nach Mietende ist sie – nach angemessener Prüf- und Abrechnungsfrist – samt Zinsen zurückzuzahlen, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.

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