Heinrichs Immobilien – Wohnen
Miete & Vermietung

Eigenbedarfskündigung

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Vermieter kann ein Wohnraummietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 BGB). Der Bedarf muss konkret und nachvollziehbar begründet werden; die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer drei bis neun Monate. Nach Umwandlung in Wohneigentum gilt zudem eine Kündigungssperrfrist – in Bayern in vielen Gemeinden bis zu zehn Jahre.

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