Miete & Vermietung
Modernisierungsumlage
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Nach einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) darf der Vermieter 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen – gedeckelt auf 2 bis 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Reine Instandhaltung ist nicht umlagefähig und muss herausgerechnet werden. Die Maßnahme ist drei Monate vorher anzukündigen.
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