Recht & Notar
Erbschein
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis des Nachlassgerichts, wer Erbe geworden ist. Für die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall wird er benötigt, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Praxis-Tipp: Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
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