Recht & Notar
Lastenfreistellung
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Käufer erwirbt die Immobilie in der Regel lastenfrei: Alte Grundschulden des Verkäufers werden gelöscht. Der Notar holt dazu die Löschungsbewilligung der Bank ein und stellt sicher, dass offene Restschulden direkt aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Erst wenn die Lastenfreistellung gesichert ist, wird der Kaufpreis fällig.
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