Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Kaufvertrag (notariell)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet werden – ohne Notar ist der Vertrag nichtig. Verbraucher müssen den Entwurf mindestens 14 Tage vor Beurkundung erhalten. Kerninhalte: Vertragsparteien, genaue Objektbezeichnung nach Grundbuch, Kaufpreis und Fälligkeitsvoraussetzungen, Besitzübergang, Haftungsregeln, Auflassungsvormerkung und Finanzierungsvollmacht für die Grundschuld des Käufers.

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