Recht & Notar
Nießbrauch
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Nießbrauch ist das umfassendste Nutzungsrecht an einer Immobilie: Der Berechtigte darf sie bewohnen UND vermieten und erhält die Erträge – lebenslang, unveräußerlich, im Grundbuch gesichert. Klassischer Einsatz: Eltern übertragen das Haus an Kinder und behalten den Nießbrauch; das spart Schenkungsteuer, da der Nießbrauchswert den steuerlichen Wert mindert. Ein Nießbrauch mindert zugleich erheblich den Verkaufswert.
Weitere Begriffe aus „Recht & Notar“
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.
4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt