Recht & Notar
Notaranderkonto
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto des Notars für die Kaufpreisabwicklung. Es wird heute nur noch in Sonderfällen genutzt, etwa bei komplexen Lastenfreistellungen oder wenn der Besitzübergang vor Fälligkeit erfolgen soll – der Regelfall ist die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung. Das Anderkonto verursacht zusätzliche Gebühren.
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