Recht & Notar
Notar
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und bei jedem Immobilienkauf Pflicht: Er beurkundet den Vertrag, belehrt neutral beide Seiten, sorgt für Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung und Eigentumsumschreibung. In Bayern arbeiten hauptberufliche Nur-Notare. Die Auswahl trifft üblicherweise der Käufer, da er die Kosten trägt.
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