Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Notar

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und bei jedem Immobilienkauf Pflicht: Er beurkundet den Vertrag, belehrt neutral beide Seiten, sorgt für Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung und Eigentumsumschreibung. In Bayern arbeiten hauptberufliche Nur-Notare. Die Auswahl trifft üblicherweise der Käufer, da er die Kosten trägt.

Weitere Begriffe aus „Recht & Notar

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.

4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt
Anrufen Kostenlos bewerten