Recht & Notar
Vorkaufsrecht
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Ein Vorkaufsrecht erlaubt dem Berechtigten, bei einem Verkauf zu den mit dem Dritten ausgehandelten Konditionen selbst zu kaufen. Praktisch wichtig: das Mieter-Vorkaufsrecht bei erstmaliger Umwandlung in Wohnungseigentum (§ 577 BGB) und gemeindliche Vorkaufsrechte nach BauGB – der Notar holt dazu das Negativzeugnis der Gemeinde ein. Auch privat kann ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen sein.
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